Gesetze / EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung
EG-FGV§ 4 Erteilung der EG-Typgenehmigung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 100
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- OLG Karlsruhe, 12.11.2025 – 6 U 82/21Zitiert von 3
- OLG Stuttgart, 28.03.2024 – 24 MK 1/21Musterfeststellungsklage: Unzulässigkeit von Abschalteinrichtungen in Gestalt einer Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung sowie der Strategie A KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 24
- LG Aschaffenburg, 28.04.2023 – 23 O 177/22
- OLG Dresden, 20.04.2023 – 9 U 67/22
- OLG Brandenburg, 20.07.2022 – 4 U 103/21
- OLG Frankfurt am Main, 12.07.2022 – 9 U 85/20
Zuletzt entschieden
- BGH, 18.11.2025 – VIa ZR 1057/22
- OLG Karlsruhe, 12.11.2025 – 6 U 35/22Zitiert von 4
- BGH, 30.09.2025 – VIa ZR 15/22
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 4 EG-FGV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/EG-FGV%202011/4#abs-1 (1) Für das Antragsverfahren gelten die Artikel 6 und 7 der Richtlinie 2007/46/EG. Der Antragsteller hat der Genehmigungsbehörde zu erklären, dass für denselben Typ in einem anderen Mitgliedstaat eine EG-Typgenehmigung nicht beantragt worden ist.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/EG-FGV%202011/4#abs-2 (2) Die Vorlage der EG-Typgenehmigungsbögen für Systeme, selbstständige technische Einheiten und Bauteile entfällt, soweit die betreffenden EG-Typgenehmigungen bereits vom Kraftfahrt-Bundesamt erteilt wurden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/EG-FGV%202011/4#abs-3 (3) Mit dem Antrag kann ein Prüfbericht eines benannten Technischen Dienstes vorgelegt werden, der Angaben über die Erfüllung der Bedingungen zur Erteilung der Typgenehmigung enthält. Das Kraftfahrt-Bundesamt kann anordnen, dass für den Fahrzeugtyp, für den eine EG-Typgenehmigung beantragt wird, ein entsprechendes Fahrzeug bei ihm oder beim Hersteller vorzuführen ist.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/EG-FGV%202011/4#abs-4 (4) Die EG-Typgenehmigung darf nur erteilt werden, wenn die Voraussetzungen für den zu genehmigenden Fahrzeugtyp oder die zu genehmigenden Systeme, Bauteile oder selbstständigen technischen Einheiten nach Artikel 8 Absatz 1 der Richtlinie 2007/46/EG vorliegen und nach Artikel 8 Absatz 2 der Richtlinie 2007/46/EG die Erfüllung der spezifischen Bestimmungen der Artikel 9 und 10 sichergestellt ist und die erforderlichen Prüfverfahren ordnungsgemäß und mit zufriedenstellendem Ergebnis durchgeführt wurden und der Antragsteller nachweist, dass er nach Anhang X der Richtlinie 2007/46/EG über ein wirksames System zur Überwachung der Übereinstimmung der Produktion verfügt, um zu gewährleisten, dass die herzustellenden Fahrzeuge, Systeme, Bauteile und selbstständigen technischen Einheiten jeweils mit dem genehmigten Typ übereinstimmen.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/EG-FGV%202011/4#abs-5 (5) Die EG-Typgenehmigung kann mit Nebenbestimmungen versehen werden.